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Teilnahmebedingungen

Diese Teilnahmebedingungen regeln die Teilnahme am Gewinnspiel „Neutrogena 50 Jahre Norwegische Formel Jubiläum“ auf der Seite www.neutrogena.de/jubilaeumsgeschenkset und dessen Durchführung. Veranstalterin ist die Johnson & Johnson GmbH, Johnson & Johnson Platz 2, 41470 Neuss (nachfolgend bezeichnet als »Veranstalter«). Mit der Teilnahme am jeweiligen Gewinnspiel akzeptieren die Teilnehmer die nachfolgenden Bestimmungen.

1. Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die ihren Wohnsitz in Deutschland, Österreich oder der Schweiz haben und mindestens 18 Jahre sind. Mitarbeiter des Veranstalters und mit ihm verbundener Unternehmen sowie Mitarbeiter von Kooperationspartnern, die mit der Erstellung oder Abwicklung des Gewinnspiels beschäftigt sind oder waren, sind ausgeschlossen. Mehrfacheinsendungen, die Weitergabe/Veröffentlichung des QR-Codes sowie die Teilnahme über ein automatisiertes Massenverfahren oder Gewinnspielvereinigungen sind unzulässig.

2. Einzelheiten zum Gewinnspiel

Teilnahmezeitraum: 01.09.2022 – 31.05.2023

So nimmst Du am Gewinnspiel teil:

  • Kaufe ein Neutrogena® Geschenkset, auf dem das Gewinnspiel beworben wird.
  • Scanne den QR-Code, den Du auf der Innenseite des Kartons findest. So gelangst Du auf die Gewinnspielseite.
  • Befolge die Anweisungen auf der Gewinnspielseite und registriere Dich dort bis spätestens zum 31.05.2023 für das Gewinnspiel, indem Du die folgenden Angaben zu Deiner Person machst: Name, Vorname und E-Mail-Adresse. 

Von Februar 2023 bis Juni 2023 verlost Neutrogena® unter allen registrierten Teilnehmern in insgesamt 5 Verlosungen jeweils 1/5 der nachfolgenden Gesamtgewinne:

  • 50x Jochen Schweizer Erlebnisbox „Action und Abenteuer“ (10 Boxen pro Verlosung)
  • 50x Jochen Schweizer Erlebnisbox „Zeit für Dich“ (10 Boxen pro Verlosung)
  • 500x Neutrogena® Produktpakete (100 Pakete pro Verlosung)

Die Ziehung der Gewinner erfolgt jeweils zum Monatsbeginn (ab Februar 2023). Mit etwas Glück wirst Du von uns als Gewinner benachrichtigt. Nach einem Gewinn wird der Teilnehmer von weiteren Ziehungen ausgeschlossen.

3. Gewinnabwicklung

Die Gewinner werden nach Beendigung des Gewinnspiels über die im Gewinnspiel angegebene E-Mail-Adresse über den Gewinn, die Gewinnabwicklung und eventuell notwendige nächste Schritte (z.B. die Übermittlung der vollständigen Postadresse) informiert. Wird ein Teilnehmer nicht erreicht oder befolgt er die nächsten Schritte nicht innerhalb der ihm mitgeteilten Zeit, kann der Veranstalter einen neuen Gewinner ermitteln. Der Anspruch des ursprünglichen Gewinners entfällt. Der Versand des Gewinns erfolgt entweder über Johnson & Johnson GmbH oder durch deren Dienstleister „Stegemann Lohnverpackung & logistischer Service e.K.“ oder “Ogilvy Public Relations GmbH”, zu diesem Zweck werden Namen und Adressdaten des Gewinners an den Dienstleister weitergegeben.

4. Gewinn

Eine Barauszahlung des Gewinns oder eine Übertragung auf andere Personen ist nicht möglich.

Der im Rahmen des Gewinnspiels als Gewinn präsentierte Gegenstand kann ggf. von dem gewonnenen Gegenstand abweichen (z.B. hinsichtlich Modell, Farbe o. ä.).

Gewinne werden nur an eine Adresse in den für das Gewinnspiel zugelassenen Wohnsitzländern geliefert. Leistungsort bleibt trotz Übernahme der Versendungskosten der Sitz des Veranstalters.

Der Anspruch des ursprünglichen Gewinners entfällt, wenn die Übermittlung des Gewinns aus Gründen, die in seiner Sphäre liegen, nicht innerhalb von einem Monat nach der ersten Gewinnbenachrichtigung erfolgt.

Bei Gewinn einer Jochen Schweizer Erlebnisbox gelten zusätzlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Jochen Schweizer GmbH, Mühldorfstraße 8, 81671 München, abrufbar unter https://www.jochen-schweizer.de/agb/JS_AGB/l/bdank.

Die An- und Abreise zum Ausgangspunkt des gebuchten Erlebnisses erfolgt auf Kosten des Gewinners, soweit bei Buchung des konkreten Erlebnisses nichts anderes angegeben oder ausdrücklich vereinbart wird. Das Gleiche gilt auch für sämtliche privaten Kosten, die während der Einlösung des Erlebnisses entstehen.

5. Verfügbarkeit und Funktion des Gewinnspiels

Die Verfügbarkeit und Funktion des Gewinnspiels können nicht gewährleistet werden. Es kann aufgrund von äußeren Umständen oder Zwängen beendet oder entfernt werden, ohne dass hieraus Ansprüche der Teilnehmer gegenüber dem Veranstalter entstehen.

Hierzu gehören u.a. technische Probleme, behördliche Auflagen (z.B. im Zusammenhang mit der Covid- 19 Pandemie), Regeländerungen oder Entscheidungen sozialer Plattformen, wie z.B. Facebook, falls das Gewinnspiel auf oder in Zusammenhang mit ihnen veranstaltet wird.

6. Haftung

Für eine Haftung des Veranstalters auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen gemäß dieser Ziffer folgende Haftungsausschlüsse und Haftungsbegrenzungen:

Der Veranstalter haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

Ferner haftet der Veranstalter für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragspartner regelmäßig vertrauen. In diesem Fall haftet der Veranstalter jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Der Veranstalter haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme von Beschaffenheitsgarantien für die Beschaffenheit eines Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

Soweit die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.

7. Datenschutzhinweise

Der Veranstalter erhebt und nutzt die personenbezogenen Daten des Teilnehmers nur, soweit der Teilnehmer eingewilligt hat oder dies anderweitig gesetzlich erlaubt ist. Das Weitere ist beim Teilnahmeformular erläutert. Es ist zudem die Datenschutzerklärung des Veranstalters zu beachten.

8. Sonstige rechtliche Hinweise

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Personen vom Gewinnspiel auszuschließen. Ausgeschlossen werden insbesondere Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen. Der Veranstalter kann einen solchen Ausschluss auch nachträglich aussprechen, Gewinne aberkennen oder diese zurückfordern. In der Beurteilung ist der Veranstalter frei.

Sollten einzelne Bestimmungen in diesen Teilnahmebedingungen unwirksam sein, so berührt diese Unwirksamkeit nicht die Wirksamkeit der Teilnahmebedingungen im Übrigen.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland (ggf. in Kombination mit unabdingbaren Regelungen des schweizerischen oder österreichischen Rechts). Der Rechtsweg ist im Hinblick auf die Ziehung der Gewinner und die etwaige Beurteilung der eingereichten Gewinnspielbeiträge ausgeschlossen.